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   BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20   

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https://dejure.org/2020,33410
BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20 (https://dejure.org/2020,33410)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2020 - 4 StR 147/20 (https://dejure.org/2020,33410)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 (https://dejure.org/2020,33410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche Gewalthandlungen, Berücksichtigung hochgradiger Alkoholisierung und psychischer Beeinträchtigungen); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit (notwendige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag ; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderliche Begründung der Feststellung eines auf ein vorsätzliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderliche Begründung der Feststellung eines auf ein vorsätzliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbringung bei Psychose aus schizophrenem Formenkreis

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber ? entsprechend obiger Rechtsprechung ? auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber ? entsprechend obiger Rechtsprechung ? auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Dies hat auch die Aufhebung der tateinheitlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06, NStZ-RR 2007, 73; Urteil vom 8. Januar 1999 ? 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339 mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Schließt sich das Landgericht insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, sind dessen dafür wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber ? entsprechend obiger Rechtsprechung ? auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Im Übrigen können die Anwendung des § 21 StGB und darauf aufbauend der Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07, NStZ-RR 2008, 274; Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 445/04, StraFo 2005, 207; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, NJW 1995, 1229; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz zwar nahe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Im Übrigen können die Anwendung des § 21 StGB und darauf aufbauend der Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07, NStZ-RR 2008, 274; Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 445/04, StraFo 2005, 207; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, NJW 1995, 1229; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 251/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
    Hochgradige Alkoholisierung und psychische Beeinträchtigungen gehören daher zu den Umständen, die der Annahme eines bedingten Vorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332 mwN).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz; rechtsfehlerhaft mangelnde Gesamtwürdigung)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 170/23
    Hingegen fehlen entsprechende vorsatzkritische Erwägungen bei der Prüfung des voluntativen Vorsatzelements (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20, juris Rn. 5, 8; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, juris Rn. 10), obwohl hierzu aufgrund der getroffenen Feststellungen zu den Wirkungen der akuten Kokain-Intoxikation Anlass bestand.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer sorgfältigen Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 204/19 -, Rn. 12, juris; vgl. zum Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a. F.: BVerwG, Urteil vom 25. September 2007 - 2 WD 19.06 -, Rn. 33 ff., juris).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Diese können sich im Bezug auf das Wissenselement des Vorsatzes insbesondere dann ergeben, wenn wiederum eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung und alkoholische Beeinflussung festgestellt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch insoweit wäre die konkretisierende Darlegung erforderlich gewesen, in welcher Weise die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der Tatsituation und damit dessen Steuerungsfähigkeit beeinflusste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 6; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 17 und vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch insoweit wäre die konkretisierende Darlegung erforderlich gewesen, in welcher Weise die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten die Handlungsmöglichkeit des Angeklagten in der Tatsituation und damit dessen Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinflusste (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 17 und vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 Rn. 14; je mwN).
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